Da der Gemeinderat Bann mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion der Freien Wählergruppe (FWG) eine „von oben empfohlene“ Steuererhöhung der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2026 ablehnte, befindet sich unser Dorf jetzt ohne genehmigten Haushalt in einer sogenannten Interimswirtschaft. Eine Zustimmung hätte für jeden Wohngrundbesitzer, jede Familie und letztendlich für jeden Mieter enorme Jahresmehrkosten im dreistelligen Bereich bedeutet, wogegen sich die FWG klar positionierte. Als Strafe des „Nicht-Abnickens“ und des „Verweigerns des Griffs ins Portemonnaie“ seiner Bürger wurde die Gemeinde von der Kommunalaufsicht in eine Haushaltsführung mit starken Einschränkungen eingestuft. In diesem Szenario darf kein Geld mehr für freiwillige Leistungen wie z.B. die Grünflächenpflege auf öffentlichen Anlagen und Spielplätzen durch den Bauhof ausgegeben werden. Das Friedhofsgelände ist jedoch aus dem Verbot ausgeschlossen. Nur absolut notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind weiterhin erlaubt.
So haben die Mitglieder der FWG kurzerhand reagiert und sich Anfang des Wonnemonats Mai selbst den Grünanlagen am südlichen Ortsausgang gegenüber der Tankstelle, den Buswartestellen, dem äußeren Friedhofswiesenareal am Kunstwerk sowie der Rasengrasfläche an der St. Barbarakapelle angenommen. Ebenso konnte noch der Rosengarten am Milchhäuschen gemäht werden. So errechnet sich für einen solchen freiwilligen Einsatz schon mal eine vierstellige Einsparsumme. Verbote können eine jahrzehntelang gewachsene und gelebte Dorfgemeinschaft nicht aus dem Ruder werfen, da der dörfliche Zusammenhalt wesentlich tiefer verwurzelt ist als verwaltungsrechtliche Vorgaben.