Wir bitten die Einsender von Artikeln politischer Parteien, Einzelkandidaten und Gruppierungen, die folgenden Richtlinien bei der Einreichung von Texten zu beachten: Parteien und Wählergruppen aus der Gemeinde haben die Möglichkeit, Artikel (Berichte, Veranstaltungsveröffentlichungen etc.) im redaktionellen Teil des Amts-/Mitteilungsblattes und deren Online-Ausgaben zu veröffentlichen, sofern nachstehende Regularien eingehalten werden:
| 1. | Jeder Artikel ist mit einer Überschrift zu versehen, aus der eindeutig die Partei oder Wählergruppe erkennbar ist, die den Artikel veröffentlicht. |
| 2. | Unter jedem Artikel ist die für den Inhalt verantwortliche Person zu benennen. Passiert dies nicht, wird der Name des Einsenders eingesetzt. Der Verlag übernimmt für den Inhalt der eingestellten Texte keinerlei Verantwortung. |
| 3. | Die Artikel können enthalten:- Aktionen, Veranstaltungen, soweit sie kommunalpolitische Angelegenheiten betreffen sowie Veranstaltungsankündigungen |
| - Ankündigungen und Berichte von Versammlungen |
| - Inhalte, die sich mit der politischen Tätigkeit auf Gemeinde- oder Ortsebene beschäftigen |
| 4. | Nicht veröffentlicht werden: |
| - abwertende Äußerungen über Handlungsweisen, Vorstellungen und Entscheidungen anderer politischer Parteien, Einzelkandidaten oder Wählergruppen |
| - Angriffe bzw. abwertende Äußerungen zu Personen bzw. Amts- und Mandatsträgern |
| - Diffamierungen oder Beleidigungen sowie unbewiesene Tatsachenbehauptungen über Handlungsweisen, Vorstellungen und Entscheidungen, insbesondere gegenüber Amts- und Mandatsträgern |
| - übertrieben positive, nicht rein sachlich gehaltene „Leistungsberichte“ der eigenen Partei mit stark werblichem Charakter, die in ihrer Aufmachung bzw. sprachlichen Form als Wahlwerbung gewertet werden können oder dieser nahekommen. |
| 5. | Die Artikel sind pressegerecht, d.h. in neutralem Stil (nicht in der Ich- oder in der Wir-Form, sondern in der 3. Person) einzureichen und dürfen sich auf keine vorhergehende Berichterstattung in einem anderen Medium beziehen. |
| 6. | Leserbriefe oder Texte mit leserbriefähnlichem Charakter werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. |
| 7. | 6 Wochen vor den jeweiligen Wahlterminen werden nur Terminankündigungen abgedruckt. In dieser Zeit entfällt also der Abdruck aller sonstigen Beiträge mit politischem Bezug (kostenpflichtige Anzeigen ausgenommen). |
| 8. | Nachrufe, Danksagungen und Glückwünsche für Parteimitglieder sowie Wahlwerbung, Oster-, Weihnachts- und Neujahrsgrüße sind kostenpflichtig und müssen als reguläre Anzeige eingereicht werden. |
| 9. | Alle Artikel der Parteien und Wählergruppen erfolgen unter der Rubrik „Politische Parteien und Wählergruppen“ mit dem Zusatz „V.i.S.d.P. ist der/die jeweilige Verfasser/in“. |
Die Redaktion wird diese Vorgaben strikt umsetzen und behält sich das Recht vor, bei Artikeln, die diese Richtlinien nicht erfüllen, ohne Rückmeldung Änderungen, Kürzungen oder Löschungen vorzunehmen.