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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Information der Abfallwirtschaft des Landkreises KL

Das Duale System „Der Grüne Punkt“ hat für die nächsten drei Jahre die Firma Becker beauftragt

Ab 2025 ist die Jakob Becker Entsorgungs-GmbH für drei Jahre mit der Verteilung und Abholung der Gelben Säcke beauftragt. Neuer Auftraggeber im Landkreis ist „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH“.

Die Verteilung des Grundbedarfs von 60 Gelben Säcken hat im November und Dezember 2024 stattgefunden.

Reklamationen, die Verteilung und die Abholung der Gelben Säcke betreffend, können direkt bei der Fa. Jakob Becker unter der Telefonnummer: 06303 / 804 -191 oder per E-Mail an:

dispoKLHM@jakob-becker.de gemeldet werden.

Nachbestellungen von Gelben Säcken sind erst ab 1. März 2025 auf schriftlichem Wege direkt bei der Fa. Becker möglich.

Per E-Mail an: gelbe-saecke@jakob-becker.de

per „Abfallratgeber KL Land-APP“ oder

per Postkarte (s. Abfallratgeber 2025, Heftmitte)

Die Verteilung und die Einsammlung der Gelben Säcke erfolgt nicht im Auftrag der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Daher sind diese Leistungen auch nicht in der Abfallgebühr enthalten. Finanziert wird

der „Gelbe Sack“ ausschließlich über die Dualen Systeme in Deutschland. Sie schreiben die im Zusammenhang mit dem Gelben Sack zu erbringenden Leistungen aus und vergeben auch die

Aufträge. Darauf hat der Landkreis keinen Einfluss.

Im Gelben Sack landen viel zu oft die falschen Abfälle

Im Kaufpreis einer verpackten Ware ist bereits ein sogenanntes Lizenzentgelt für die Entsorgung der Verkaufsverpackung enthalten, daher fällt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen keine weitere

Müllgebühr an. Das bedeutet aber, dass über die Gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff

gehören nicht in die Gelben Säcke – auch wenn sie aus Plastik sind. Diese Plastikgegenstände können als Restabfall in der Restmülltonne oder bei sperrigen Plastikgegenständen wie z. B. Plastikstühle, Wäschekörbe, Bobby Cars … als Sperrmüll entsorgt werden. Auch Baustyropor gehört nicht in den Gelben Sack. Wir weisen darauf hin, dass grobe Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Wenn im Gelben Sack zu viele Fehlwürfe (Restabfall, Bioabfall, Papier …) enthalten sind, benötigen die Haushalte mehr Gelbe Säcke als vorgesehen und müssen unnötigerweise nachbestellen. Dies trifft auch zu, wenn die Gelben Säcke zweckentfremdet werden - beispielsweise für Altkleidersammlung oder als Restabfalltüte oder zur Aufbewahrung von Haushaltsgegenständen. Es gibt leider mannigfache Beispiele für eine missbräuchliche Nutzung der Gelben Säcke. Wenn das viele Haushalte machen, dann hat das Entsorgungsunternehmen schneller als geplant keine Vorräte mehr und kommt mit dem kalkulierten Kontingent nicht aus. Wir bitten Sie daher, sparsam mit den Gelben Säcken zu haushalten und vielleicht auch Mal beim Einkauf die eine oder andere Verpackung im Geschäft zu lassen.