Bei der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Landkreis Kaiserslautern, ist wegen Ablauf der Amtszeit die Stelle der/ des hauptamtlichen
zum 23. März 2024 zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach hat rd. 25.000 Einwohner (einschließlich des Anteils der nichtmeldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte des Flugplatzes Ramstein). Sie umfasst 4 Ortsgemeinden sowie die Stadt Ramstein-Miesenbach, die auch Sitz der Verwaltung ist.
Die Wahl erfolgt am 02.07.2023 durch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 16.07.2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/ Bewerbern (m/w/d) statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Das Amt ist nach § 2 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Kommunal-Besoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 3 oder B 4 einzustufen.
Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister (m/w/d) ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatangehörige(r) eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs.2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeister (m/w/d) kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Neben der Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages entweder durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber nach den einschlägigen kommunal-wahlrechtlichen Bestimmungen erforderlich.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien oder Gruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis 15.05.2023 (Ausschlussfrist)
an die Verbandsgemeindeverwaltung
z. H. des 1. Beigeordneten
Postfach 1152, 66877 Ramstein-Miesenbach.
Die Frist für die Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Wahl (15.05.2023, 18.00 Uhr) ab.