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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 10/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Einreichung Wahlvor 23

des Tages der Wahl

der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 02. Juli 2023, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach statt. Eine etwaige Stichwahl wird am Sonntag, dem 16. Juli 2023, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Verbandsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 09. Mai 2023, bis 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 100 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter,

1. Beigeordneter Marcus Klein,

Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach,

1. Obergeschoss, Zimmer 207, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach

oder

bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Wahlamt,

Dachgeschoss, Zimmer 409, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach

eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 15. Mai 2023, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Wahlamt, Dachgeschoss, Zimmer 409, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem zuständigen Wahlleiter und von der Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Verbandsgemeindeverwaltung

Ramstein-Miesenbach, den 09. März 2023
gez. Marcus Klein, 1. Beigeordneter und Wahlleiter