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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 10/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Eintragung Meldepflicht 23

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 02. Juli 2023, von 8 - 18 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 16. Juli 2023, von 8 - 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

Freitag, 26. Mai 2023, 12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a Kommunalwahlordnung (KWO) gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Wahlamt, Dachgeschoss, Zimmer 409, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, erhalten.

Verbandsgemeindeverwaltung
Ramstein-Miesenbach, den 09. März 2023
gez. (Marcus Klein)
1. Beigeordneter und Wahlleiter