Am Montag, den 25.03.2024, 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus Hütschenhausen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hütschenhausen statt.
Hierzu ergeht an alle Jagdgenossen Einladung.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hütschenhausen (Gemarkungen Hütschenhausen, Spesbach und Katzenbach) nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Weiterhin sind die Grundeigentümer in den angegliederten 6,4 Hektar der Gemarkung Obermohr Jagdgenossen.
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Eigentumsänderungen sind von den Verkäufern von Grundstücken dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehepartner, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum Versammlungstag, während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 218, öffentlich aus.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nur derjenige Grundstückseigentümer stimmberechtigt, der im Kataster eingetragen ist oder sonst nachweist, dass er Eigentum besitzt (z. B. Notariatsurkunde, die im Grundbuch vollzogen sein muss).
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