Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Ramstein |
| Gewanne: | Hennelwiesen |
| Nutzungsart: | Grünland |
| Größe: | 2,3758 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.
In Vertretung