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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 12/2026
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Alle Hundebesitzer, die keinen Steuerbescheid für das Jahr 2026, bzw. einen Steuerbescheid mit unrichtigen Angaben der Anzahl ihrer Hunde, werden gebeten, diese/n Hund/e sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Rathaus, bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Brunner, Zimmer 213, anzumelden.

Wir weisen darauf hin, daß gem. § 3 Abs. 1 Hundesteuersatzung alle Hundehalter binnen vierzehn Tagen nach der Anschaffung ihre Hunde anzumelden haben.

Damit die Hundehalter wissen, wann jede Änderung zu melden ist, geben wir nachstehend den Wortlaut des § 3 Hundesteuersatzung bekannt:

Anzeigepflicht

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach anzumelden.

Bei der Anmeldung sind

  1. Rasse (sofern steuerrelevant)
  2. Geburtsdatum, Geschlecht, Name
  3. Herkunft und Anschaffungstag

glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden-gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des Grundes abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, kann diese unterrichtet werden.

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Gem. § 11 Hundesteuersatzung i. V. m. § 16 Abs. 2, 3, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Verstöße gegen die Anzeige- und Auskunftspflicht nach den §§ 5 und 6 Ordnungswidrigkeitengesetz zu ahnden, sofern die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verwarnungsgeldes vorliegen. Die Möglichkeit, die Erfüllung der Meldepflichten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu erzwingen, bleibt unberührt.

Ramstein-Miesenbach, 16.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Ralf Hechler
(Bürgermeister)