Alle Hundehalter, gleich welcher Nationalität, unterliegen der Hundesteuerpflicht.
Die Bürger, die unter das NATO-Truppenstatut fallen, müssen ebenfalls ihre/n Hund/e anmelden. Dabei ist das Zertifikat als Mitglied des NATO-Truppenstatutes mitzubringen.
Die Verbandsgemeinde bittet den betroffenen Personenkreis, die Hunde beim Steueramt im Rathaus, 1. OG, bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Brunner, Zimmer 213, anzumelden.
Die Verbandsgemeinde verweist darauf, dass derjenige, der einen Hund anschafft oder mit einem Hund in das Gebiet der Verbandsgemeinde zuzieht, ihn binnen 14 Tagen anzumelden hat.
Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Weitere wichtige Info:
Wir weisen darauf hin, dass nun verstärkt Kontrollen durch unser Ordnungsamt vorgenommen werden.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die entsprechende Hundesteuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung zurück zu geben.