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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 13/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Am 01.04.2023 sind die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die Stadt Ramstein-Miesenbach und die Ortsgemeinde Steinwenden fällig.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Personennummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Ramstein-Miesenbach zu überweisen:

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Sparkasse Kaiserslautern;

BIC: MALADE51KLK

IBAN: DE39 5405 0220 0008 7008 09

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Volksbank Glan-Münchweiler;

BIC: GENODE61GLM

IBAN: DE19 5409 2400 0000 0300 07

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Volksbank Kaiserslautern eG;

BIC: GENODE61KL1

IBAN: DE97 5409 0000 0081 0901 81

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Ramstein-Miesenbach, 21.03.2023
Verbandsgemeindekasse:
gez. Ute Roth, Kassenverwalterin