Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 14/2024
Gemeinde Niedermohr
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Niedermohr nach § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Niedermohr haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 08.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Niedermohr, den 25.03.2024
gez.
Uli Zimmer, Ortsbürgermeister