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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung / Announcement

Alle Hundebesitzer, die keinen Steuerbescheid für das Jahr 2025, bzw. einen Steuerbescheid mit unrichtigen Angaben der Anzahl ihrer Hunde, werden gebeten, diese/n Hund/e sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Rathaus, bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Brunner, Zimmer 213, anzumelden.

Wir weisen darauf hin, daß gem. § 3 Abs. 1 Hundesteuersatzung alle Hundehalter binnen vierzehn Tagen nach der Anschaffung ihre Hunde anzumelden haben.

Damit die Hundehalter wissen, wann jede Änderung zu melden ist, geben wir nachstehend den Wortlaut des § 3 Hundesteuersatzung bekannt:

Anzeigepflicht

  1. Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach anzumelden.

    Bei der Anmeldung sind
    1. Rasse (sofern steuerrelevant)
    2. Geburtsdatum, Geschlecht, Name
    3. Herkunft und Anschaffungstag
    glaubhaft nachzuweisen.
  2. Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden-gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des Grundes abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
    Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, kann diese unterrichtet werden.
  3. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Gem. § 11 Hundesteuersatzung i. V. m. § 16 Abs. 2, 3, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Verstöße gegen die Anzeige- und Auskunftspflicht nach den §§ 5 und 6 Ordnungswidrigkeitengesetz zu ahnden, sofern die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verwarnungsgeldes vorliegen. Die Möglichkeit, die Erfüllung der Meldepflichten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu erzwingen, bleibt unberührt.

Ramstein-Miesenbach, 26.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Ralf Hechler, Bürgermeister
To all dog owners

All dog owners, no matter which nationality, are subject to pay the dog tax.

Citizens belonging to the forces of the NATO, CC-Air HQ Ramstein, have to register their dogs, too. They have to bring along their certificate of NATO Status of Forces Agreement.

Ramstein-Miesenbach Union Community officials have asked dog owners to register their dog at the Ramstein Rathaus (city hall) if they live in Ramstein-Miesenbach, Kottweiler-Schwanden, Hütschenhausen with Spesbach and Katzenbach, Steinwenden with Weltersbach and Obermohr or Niedermohr with Schrollbach and Reuschbach.

Dog owners moving into the union community must register their dogs within two weeks of the move. Puppies must be registered three months after birth.

Owners must register new or stray dogs within two weeks.

The dog tax office is located in Room 216, second floor, Ramstein-Miesenbach Rathaus, Am Neuen Markt 6.

Ramstein-Miesenbach, 26.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
signed
Ralf Hechler, Mayor