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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 15/2025
Gemeinde Hütschenhausen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hütschenhausen für das Jahr 2025 vom 02.04.2025

Der Gemeinderat hat aufgrund § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom 28.03.2025 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  7.309.692,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  7.277.723,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  31.969,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  334.765,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  797.100,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.463.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -666.400,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  331.635,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf  —  1.821.900,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden

festgesetzt auf

1.

der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen auf  —  300.000,00 €

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf  — 0,00 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen auf  — 0,00 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  — 0,00 €

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A  —  350 v.H.
  • Grundsteuer B  —  465 v.H.
  • Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

  • für den ersten Hund —  36,00 €
  • für den zweiten Hund  — 51,00 €
  • für jeden weiteren Hund —  72,00 €
  • für den ersten gefährlichen Hund —  0,00 €
  • für den zweiten gefährlichen Hund  — 0,00 €
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund —  0,00 €

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:

  • Feld- und Waldwegebeitrag  —  13,00 € / ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Anteil am Reinertrag aus der Jagd und Schafsweide nicht der Gemeinde zur Verfügung stellen, sondern Auskehrungsansprüche geltend machen, erhöht sich der Beitrag in der gleichen Höhe des geltend gemachten und entsprochenen Auskehrungsanspruches.

Der Auskehrungsanspruch ist bis zum 30.04. des folgenden Kalenderjahres geltend zu machen.

§ 8 Umlagen

Eine Umlage wird durch die Ortsgemeinde nicht erhoben.

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 24.972.563 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 25.025.245 Euro und zum 31.12.2025 25.057.214 Euro.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

  1. für Leistungsstufen  —  0,00 €
  2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen —  0,00 €
Hütschenhausen, 02.04.2025
gez.
Achim Wätzold
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

1. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 14.04.2025 bis Donnerstag, dem 24.04.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Zimmer 216, öffentlich aus.

2. Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ramstein-Miesenbach, 02.04.2025

In Vertretung

gez.

Torsten Lenhart

(Beigeordneter)