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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 16/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Keine kostenfreie oder ermäßigte Restabfallsäcke für Windeln

Da es immer wieder zu Rückfragen kommt, möchte die Kreisverwaltung Kaiserslautern – Abfallwirtschaft – noch einmal Klarheit in Bezug auf eine kostenfreie oder ermäßigte Ausgabe von Windelsäcken schaffen.

Im Landkreis Kaiserslautern werden durch die Abfallwirtschaft keine kostenfreien Restabfallsäcke für Windeln o.Ä. zur Verfügung gestellt. Restabfallsäcke, die Namens und im Auftrag des Landkreises ausgegeben werden sind immer kostenpflichtig!

Hintergrund hierfür ist die eindeutige Rechtsprechung zum Kommunalabgabengesetz RLP (KAG). Dieses sieht Begünstigungen einzelner aufgrund der jederzeit zu gewährleistenden Gebührengerechtigkeit nicht vor. Daher dürfen Kosten, die nur einzelnen Gebührenzahlern entstehen, nicht auf alle Gebührenzahler umgelegt werden.

Berechtigungsscheine für Restabfallsäcke erhalten ausschließlich Haushalte, die nachgewiesenermaßen keine Restmülltonne nutzen können, da ihre Wohnobjekte nicht anfahrbar sind. Für diese Haushalte, die reguläre Abfallgebühren zahlen, ist die Nutzung von Restabfallsäcken statt der einer Restabfalltonne behördlich angeordnet.