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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 16/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Weltersbach

Gewanne:

Kendelhauser Tal

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Größe:

0,8923 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

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bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum

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bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist

bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

In Vertretung
(Heß-Schmidt)
1.Kreisbeigeordnete