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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 17/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach nach § 97 Abs. 1 GemO

nach § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Verbandsgemeinderat zuleiten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 215, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 02.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ramstein-Miesenbach, den 24.04.2023
gez. Ralf Hechler
Bürgermeister