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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 20/2023
Gemeinde Hütschenhausen
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Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

Datum

Uhrzeit

Ort

Mittwoch, 16.08.2023

09.00 Uhr

I, Sitzungssaal

Amtsgericht Landstuhl, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Hütschenhausen

lfd-Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

qm

Blatt

1

Hütschenhausen

1517/2

Gebäude- und Freifläche, Fridenstraße 53

447

BV1 1835

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienhaus, Wfl. ca 158 qm mit Garage, ca 18 qm, Bj, ca 1958, Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Verkehrswert: 320.000,00 Euro

Der Versteigerungsvermerkt ist am 15.07.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung der Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht einsichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zu Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder nach §55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen; widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

gez.
Huwer
Rechtspfleger