Am 15.05.2024 sind folgende Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2024 fällig:
| Grundsteuer | 2. Quartal 2024 |
| Gewerbesteuer | 2. Quartal 2024 |
| Vergnügungssteuer | 2. Quartal 2024 |
Am 01.06.2024 sind die wiederkehrende Ausbaubeiträge fällig.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Personennummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Ramstein-Miesenbach zu überweisen:
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.