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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 20/2026
Gemeinde Kottweiler-Schwanden
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Terminsbestimmung

Amtsgericht Landstuhl

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 44/24

Landstuhl, 27.04.2026

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 10.07.2026, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal I im Amtsgericht Landstuhl, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Miesenbach

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur-stück

Wirtschaftsart u. Lage

m2

Blatt

1

Kottweiler-Schwanden

4073

Gebäude- und Freifläche

Miesenbacher Straße 6

943

1508BV6

2

Kottweiler-Schwanden

4075

Gebäude- und Freifläche

Langenäcker 4

3203

1508 BV7

3

Kottweiler-Schwanden

4076

Gebäude- und Freifläche

Langenäcker

2329

1508 BV8

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Wohn- und Gewerbeobjekt: Wohnhaus Bj ca. 1930, Umbau ca. 1973, Sicherrungsmaßnahmen erfolgt wegen drohendem Einsturz, Hallenbau ca. 1973, weiter Hallen ca. 1973 bis 1977.

Verkehrswert: 300.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

siehe lfd. Nr. 1

Verkehrswert: 240.000,00 €

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

siehe lfd. Nr. 1

Verkehrswert: 180.000,00 €

Der Verteigerungsvermerk ist am 23.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin, eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 66 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez. Lutz, Rechtspflegerin