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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 21/2025
Gemeinde Hütschenhausen
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Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale

Die Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Hütschenhausen erfolgt am 11.06.2025. Die Absicht wird gem. § 21 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hütschenhausen bekannt gemacht.

Neben der Ortsgemeinde als Friedhofsträger sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabausstattung verantwortlich. Bei Grabmalen deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung aufgefordert, die Grabsteine umgehend durch ein Fachunternehmen (z. B.: Steinmetzbetrieb) ordnungsgemäß befestigen zu lassen. Grabmale, die allerdings eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabsteinen versursacht werden.