In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 9. Juni 2023, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach am 2. Juli 2023 zugestellt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Sonntag, den 2. Juli 2023 das Wahllokal zu besuchen, haben Sie mehrere Möglichkeiten Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Montag, den 5. Juni 2023.
| Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen: | |
| 1. | Online: |
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| über die Website/Homepage (www.ramstein.de) der Verbandsgemeindeverwaltung, |
| 2. | Online: |
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| über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, |
| 3. | E-mail: |
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| durch einfache E-mail (wahlen@ramstein.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung. |
| 4. | Brief: |
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| schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung |
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| oder mittels formlosen Briefs (in beiden Fällen die Unterschrift nicht vergessen) an die |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, |
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| Wahlamt, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach |
| 5. | Persönlich: |
| Außerdem haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt der | |
Verbandgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach,
Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach
Zimmer 407 und 409 zu beantragen.
Vor Ort kann entweder direkt gewählt werden oder die Briefwahlunterlagen können mitgenommen
werden.
Bringen Sie bitte in jeden Fall Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Die Öffnungszeiten im Wahlamt sind:
| Montag – Mittwoch | 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 – 12:30 Uhr |
| Freitag, den 30.06.2023 | 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Nach Beantragung werden folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!