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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 22/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bürgermeisterwahl am 2. Juli 2023

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 9. Juni 2023, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach am 2. Juli 2023 zugestellt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Sonntag, den 2. Juli 2023 das Wahllokal zu besuchen, haben Sie mehrere Möglichkeiten Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Montag, den 5. Juni 2023.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.

Online:

über die Website/Homepage (www.ramstein.de) der Verbandsgemeindeverwaltung,

2.

Online:

über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.

E-mail:

durch einfache E-mail (wahlen@ramstein.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung.

4.

Brief:

schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

oder mittels formlosen Briefs (in beiden Fällen die Unterschrift nicht vergessen) an die

Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach,

Wahlamt, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach

5.

Persönlich:

Außerdem haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt der

Verbandgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach,

Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach

Zimmer 407 und 409 zu beantragen.

Vor Ort kann entweder direkt gewählt werden oder die Briefwahlunterlagen können mitgenommen

werden.

Bringen Sie bitte in jeden Fall Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Die Öffnungszeiten im Wahlamt sind:

Montag – Mittwoch

8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

8:00 – 12:30 Uhr

Freitag, den 30.06.2023

8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Nach Beantragung werden folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • Einen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert.
  • Ein Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und erläutert ist, was der Briefwähler für die konkrete Stimmabgabe zu tun hat. Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.
  • Einen amtlichen Stimmzettel und daneben einen Stimmzettelumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird.
  • Einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!