Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 23/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fortschreibung Flächennutzungsplan Solarpark Hütschenhausen"

Flächennutzungsplan, Teilfortschreibung VIII „Solarpark Hütschenhausen“

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Teilplan Hütschenhausen (Ortsteil Katzenbach)

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach in öffentlicher Sitzung am 15.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teilfortschreibung VIII „Solarpark Hütschenhausen“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach beschlossen hat.

Mit der Teilfortschreibung VIII „Solarpark Hütschenhausen“ wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Gemeinde Hütschenhausen plant am östlichen Rand ihrer Gemarkung, im Ortsteil Katzenbach, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FA), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Gemeinderat Hütschenhausen hat am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“ gefasst.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, 1.Fortschreibung aus dem Jahre 2001 der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Damit sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann, möchte die Verbandsgemeinde deshalb den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich ändern, um die Gemeinde bei ihrem Vorhaben zum Klimaschutz zu unterstützen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 18,73 ha.

Ramstein-Miesenbach, den 29.05.2024
gez.
(Ralf Hechler)
Bürgermeister