Bei der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Landkreis Kaiserslautern, ist wegen Rücktritts des 1. Beigeordneten die Stelle der/des
ab sofort neu zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach hat rd. 25.000 Einwohner (einschließlich des Anteils der nichtmeldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte des Flugplatzes Ramstein). Sie umfasst 4 Ortsgemeinden sowie die Stadt Ramstein-Miesenbach, die auch Sitz der Verwaltung ist.
Die Wahl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Entsprechend den Vorschriften ist das Amt in die Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 einzustufen.
Die/Der hauptamtliche 1. Beigeordnete ist allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und zuständig für drei Geschäftsbereiche.
Wählbar zur/zum hauptamtlichen 1. Beigeordneten ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur/Zum hauptamtlichen 1. Beigeordneten kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen bitten wir bis einschließlich 15.06.2026 zu richten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
z. H. des Bürgermeisters
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
oder per E-Mail an info@ramstein.de