Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Weltersbach |
| Gewanne: | Lach |
| Nutzungsart: | Landwirtschaftsfläche |
| Größe: | 1,4228 ha |
Landwirte/ Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
| - | bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum |
| - | bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist |
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.