Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWG);
Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG i.V.m. § 16 LWG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hasenwiesen“ über ein Regenrückhaltebecken in ein namenloses Gewässer zum Schwanderbach, Ortsgemeinde Steinwenden
Das Kanalwerk der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hasenwiesen“ über ein Regenrückhaltebecken in ein namenloses Gewässer zum Schwanderbach, Ortsgemeinde Steinwenden, gestellt.
Gegen dieses Vorhaben wurden form- und fristgemäß Einwendungen vorgebracht.
Gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird durchgeführt am
Mittwoch, den 09.07.2025 um 10.30 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Ramstein-Miesenbach
Raum 410
Am Neuen Markt 6
in 66877 Ramstein-Miesenbach
Soweit sich jemand im Termin vertreten lässt, ist die Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
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