Am Sonntag, dem 2. Juli 2023 wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach durchgeführt.
Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlberechtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Rathaus,
Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 407 / 409
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Rathaus, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 409, gestellt werden.
Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
Zur Wahl ist nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angebe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.