Widmung von Verkehrsanlagen
Die Erschließungsanlage "Zum Wiesengrund" im Bereich des Bebauungsplanes "Krämel“ ist mit allen Teileinrichtungen fertiggestellt und kann dem Gemeingebrauch im Sinne der §§ 34 ff Landesstraßengesetz zur Verfügung gestellt werden.
Die Übernahme erfolgt im Rahmen einer Widmung und wird vom Träger der Straßenbaulast verfügt, wenn er Eigentümer der betroffenen Grundstücke ist. Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Verkehrsflächen innerhalb dieses Baugebietes ist die Gemeinde Hütschenhausen.
Die nachstehend näher bezeichnete Verkehrsanlage soll dem öffentlichen Verkehr gemäß § 36 LStrG in Verbindung mit § 3 LStrG als Gemeindestraße gewidmet werden:
„Zum Wiesengrund“ Flurstück 365/16
Das Flurstück liegen in der Gemarkung Spesbach:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach oder bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern, -Kreisrechtsausschuss-, Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern erhoben werden.
Die elektronische Form wird gewahrt, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Senden Sie den Widerspruch über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de) an die Empfängeradresse Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach.
Der Widerspruch hat jedoch gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass unabhängig von einem eventuell eingelegten Widerspruch der fällige Beitrag zu zahlen ist.