Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Kottweiler-Schwanden vom 08.05.2024 wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Widmung von Verkehrsanlagen
Die Erschließungsanlage "In den Langenäckern" im Bereich des Bebauungsplanes "Langenäcker“ ist mit allen Teileinrichtungen fertig gestellt und kann dem Gemeingebrauch im Sinne der §§ 34 ff Landesstraßengesetz zur Verfügung gestellt werden.
Die Übernahme erfolgt im Rahmen einer Widmung und wird vom Träger der Straßenbaulast verfügt, wenn er Eigentümer der betroffenen Grundstücke ist. Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Verkehrsflächen innerhalb dieses Baugebietes ist die Gemeinde Kottweiler-Schwanden.
Die nachstehend näher bezeichnete Verkehrsanlage soll dem öffentlichen Verkehr gemäß § 36 LStrG in Verbindung mit § 3 LStrG als Gemeindestraße gewidmet werden:
„In den Langenäckern“ Flurstück 1655/6
Das Flurstück liegt in der Gemarkung Kottweiler:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, einzulegen.
Über den Widerspruch entscheidet, sofern ihm nicht abgeholfen wird, der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Postfach 35 80, 67623 Kaiserslautern. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt wird.