Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 25/2026
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Tag des Sonnenschutzes:

Beschäftigte wirksam vor UV-Strahlung schützen

Anlässlich des Tages des Sonnenschutzes am 21. Juni weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) auf die gesundheitlichen Risiken durch natürliche UV-Strahlung hin. Besonders Beschäftigte, die berufsbedingt regelmäßig im Freien arbeiten, sind einer erhöhten Belastung ausgesetzt und müssen wirksam geschützt werden.

Die Gefahren von Sonnenstrahlung und UV-Strahlung werden häufig unterschätzt. UV-Strahlen können zu Schäden im Erbgut von Hautzellen führen. Diese Schäden können, wenn die Haut zu lange oder zu oft ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt ist, Hautkrebs verursachen. Der Hautkrebs tritt in der Regel erst Jahrzehnte später auf. Daher ist es wichtig, die Haut vor zu viel Sonnenstrahlung zu schützen

Wer beruflich der Sonne ausgesetzt ist, muss vom Arbeitgeber vor zu viel Sonnenstrahlung geschützt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefährdungen durch UV-Strahlung zu schützen. Die Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte der SGD Süd beraten Unternehmen zu geeigneten Schutzmaßnahmen.

Lässt sich ein Aufenthalt in der Sonne nicht vermeiden, sind ergänzende persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierzu zählen das Tragen einer Sonnenbrille, einer geeigneten Kopfbedeckung mit Nackenschutz sowie möglichst langärmeliger Kleidung. Für unbedeckte Hautpartien sollte Sonnenschutzmittel mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt einen hohen LSF von mindesten 30, in großen Höhen oder z.B. am Wasser einen sehr hohen LSF (50+). Die entsprechend dem LSF theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden.

Wer sich beruflich sehr viel in der Sonne aufhält (täglich mindestens 1h im

Zeitraum April bis September, zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ) und an mindestens 50 Arbeitstagen), dem steht eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge bei natürlicher UV-Strahlung zu.

Unter bestimmten Bedingungen, wenn Arbeitnehmer beruflich über Jahrzehnte regelmäßig viel Sonnenstrahlung ausgesetzt waren, kann Hautkrebs berufsbedingt sein und als Berufskrankheit anerkannt werden. Hierzu beraten die Gewerbeärzte der SGD Süd die Arbeitgeber und Arbeitnehmer.