Die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
der Ortsgemeinden Hütschenhausen
Kottweiler-Schwanden
Niedermohr
Steinwenden
sowie der Stadt Ramstein-Miesenbach
liegen in der Zeit vom 03. Juli bis 07. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Dachgeschoss, Zimmer 409, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.