Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Veröffentlichung der Ergänzungssatzung „Kreuzung im Glockenacker / Ortsstraße“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kreuzung im Glockenacker / Ortsstraße“ werden folgende Ziele verfolgt:
Am südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Schwanden befindet sich im Kreuzungsbereich der beiden Straßen „Im Glockenacker“ und der „Ortsstraße“ eine noch unbebaute private Grün- und Freifläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB und nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen ist. Aus diesem Grund beabsichtigt die Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich mit einzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand im Kreuzungsbereich der beiden Straßen „Im Glockenacker“ und der „Ortsstraße“ ergänzt und sinnvoll abgerundet werden. Eine Bebauung ist ohne die Ergänzungssatzung nicht möglich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kreuzung im Glockenacker / Ortsstraße“.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.150 qm.
Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach unter folgendem Pfad: https://www.ramstein-miesenbach.de/de/verwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-imverfahren/kottweiler-schwanden veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Abteilung IV – Bauverwaltung, Zimmer 306 während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplaung@ramstein.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Ergänzungssatzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.