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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 27/2025
Gemeinde Hütschenhausen
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Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Katzenbach Ortskern und Umfeld" in der Ortsgemeinde Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach vom 14.05.2024

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hütschenhausen hat gem. § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Katzenbach Ortskern und Umfeld“ beschlossen.

Gemäß § 2 der Satzung (Räumlicher Geltungsbereich) erstreckt sich die Veränderungssperre auf das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes „Katzenbach Ortskern und Umfeld“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich um bebaute Flächen, die den beiden landwirtschaftlichen Betrieben, die sich innerhalb des Geltungsbereiches befinden, zugeordnet sind, erweitert.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hütschenhausen hat daher in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, den Geltungsbereich der Veränderungssperre entsprechend von 16,7 ha auf 17 ha anzupassen. Die genauen Grenzen des angepassten Geltungsbereiches der Veränderungssperre sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Änderung des Geltungsbereiches der Satzung der Ortsgemeinde Hütschenhausen über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Katzenbach Ortskern und Umfeld“ tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hütschenhausen, den 27.06.2025
Achim Wätzold, Ortsbürgermeister