Amtsgericht Landstuhl
Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)
Az.: 1 K 34/22 — Landstuhl, 10.06.2024
Im Wege der Zwangsvollstreckung (Wiederversteigerung) soll am
Mittwoch, 07.08.2024, um 10:00 Uhr, im Prot. Gemeindesaal, Vordere Fröhnstraße 15, 66849 Landstuhl,
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Spesbach
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 | Blatt |
| Spesbach | 30/1 | Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Katzenbacher Straße 3, 3 A, 3 B, 3 C, 3 D | 4.568 | 787 Bv2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Mehrfamilienhaus, Bj. 1929, Mod/Umbau 1991/92, Wfl. ca. 293 qm und 4 Reihenhäuser Bj. 1929 (ehem. Scheune) Mod/Umbau 1991/92, je ca. 130 qm; Verb.gemeinde Ramstein-Miesenbach;
Verkehrswert: 1.000.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls fiir das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.