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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 29/2022
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Achtung! Hohe Waldbrandgefahr!

Das Forstamt Otterberg informiert:

Bei trockener und warmer Witterung steigt die Waldbrandgefahr an. Das Forstamt Otterberg weist darauf hin, dass nach den Vorschriften des Landeswaldgesetzes jeder Waldbenutzende verpflichtet ist, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken.

Insbesondere ist zu beachten, dass im Wald nicht geraucht werden darf. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.

Im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.

Im Falle eines Waldbrandes im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Otterberg verständigen Sie bitte die jeweiligen Revierleitungen; während der Bürozeiten das Forstamt Otterberg, Tel.: 06301 - 79260 und die Feuerwehr Tel.: 112.

Das Forstamt Otterberg dankt für Ihre Mithilfe.