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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Obermohr

Gewanne:

Reiselsberg

Nutzungsart:

Waldfläche

Größe:

0,6990 ha

Gemarkung:

Obermohr

Gewanne:

Im Flürchen

Nutzungsart:

Waldfläche

Größe:

0,9480 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

  • bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum
  • bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist

bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

In Vertretung
gez.
Heß-Schmidt
1. Kreisbeigeordnete