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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Lagerung an Fließgewässern

Alle bauliche Anlagen an Fließgewässern sind genehmigungspflichtig!

Im Rahmen unseres Hochwasserschutzvorsorgekonzeptes möchten wir darauf hinweisen, dass in einem Schutzstreifen von 10 Meter Breite an Fließgewässern bauliche Anlagen (beispielsweise Schuppen, Mauern, Zäune, Wälle, Fußstege) genehmigungspflichtig sind!

Lagerungen von Brennholz und anderen Gegenständen wie Trampolins, Planschbecken u.ä., aber auch Bauschutt, die bei Überflutung mitgerissen und Durchlässe verstopfen können, sind ebenfalls nicht zulässig.

Grünabfälle wie Gras-, Heckenschnitt oder Laub dürfen ebenfalls nicht in Fließgewässer geschüttet werden, sondern sind ordnungsgemäß in der Biotonne oder in der Grünabfallsammelstelle zu entsorgen.

Zuwiderhandlungen werden wir zur Anzeige bringen.

Ramstein-Miesenbach, 12.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung