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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 31/2026
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung FNP "Teilbereich Hasenwiesen"

7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Teilbereich Hasenwiesen – Wohnbaufläche Hasenwiesen“ in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Ortsgemeinde Steinwenden

Bekanntmachung der Fortführung des Verfahrens für den Teilbereich Hasenwiesen und der Anpassung des Änderungsbereiches sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 den Entwurf zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach angenommen und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Die ursprünglichen gesamtgemeindlichen Überlegungen umfassten neben dem Bereich „Hasenwiesen“ hinaus die Bereiche „Krummäcker“ und „Höllgärten“, die über das Flächentauschkonzept inhaltlich mit der Wohnbauflächenentwicklung verknüpft waren. Aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschritts und der weiteren fachlichen Abstimmung wird mit der vorliegenden 7. Teiländerung zunächst ausschließlich der Teilbereich „Hasenwiesen“ weitergeführt. Die Tauschflächen werden aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die FNP-Teiländerung parallel zum Bebauungsplan „Gewerbliche Bauflächen Krummäcker“ eingestellt und in einem separaten Verfahren behandelt.

Es handelt sich hierbei um eine im Flächennutzungsplan vorgesehene Wohnbaufläche entlang des westlichen Siedlungsrandes der Ortsgemeinde. Die bislang vorgesehene Fläche erweist sich jedoch aufgrund der derzeitigen Nutzung, der Flächenverfügbarkeit sowie der problematischen Entwässerungssituation nicht als geeignet für eine kurzfristige Realisierung eines Neubaugebietes.

Um der Nachfrage nach neuem Wohnraum dennoch gerecht zu werden, ist die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche in Form eines Flächentauschs vorgesehen. Entgegen den bisherigen, dem Flächennutzungsplan zugrunde liegenden Überlegungen soll das Neubaugebiet „Hasenwiesen / An der Lehmenkaut“ räumlich nach Nordosten verschoben und damit stärker im Bereich „Hasenwiesen“, angrenzend an das bestehende Neubaugebiet, realisiert werden.

Im Gegenzug werden die bislang vorgesehenen Bauflächen in südwestlicher Richtung in dem Bereich „An der Lehmenkaut“ zurückgenommen und dort wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet.

Der Flächennutzungsplan stellt aktuell für den ca. 5,9 ha großen Änderungsbereich eine Fläche für Landwirtschaft im Bereich „Hasenwiesen“, eine geplante Wohnbaufläche im Bereich „An der Lehmenkaut“ sowie nachrichtlich übernommen, eine unterirdische und oberirdische Hauptversorgungsleitung sowie die Lärmschutzzone II dar.

Künftig werden ca. 4,1 ha als Wohnbaufläche, ca. 1,2 ha als Fläche für die Landwirtschaft, ca. 0,3 ha als öffentliche Grünfläche und ca. 0,3 ha als Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Regenrückhaltebecken, dargestellt. Ergänzend werden die Standorte der Anlagen des Kalten Nahwärmenetzes symbolisch dargestellt. Die vorhandene unter- und oberirdische Hauptversorgungsleitung wird weiterhin nachrichtlich dargestellt.

Der Geltungsbereich der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Teilbereich Hasenwiesen, wird wie folgt begrenzt:

• 

im Norden durch Feldwirtschaftswege, eine gehölzbestandene Parzelle und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerbau)

• 

im Osten durch die Bebauung und private Freiflächen der Straße „Attigfelder“,

• 

im Süden durch den Friedhof,

im Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Freiflächen (Grünflächen) und einen Gehölzbestand.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

•  

Anpassung und Erweiterung des Geltungsbereiches,

•  

Reduzierung der dargestellten Wohnbaufläche auf ca. 4,1 ha,

• 

Darstellung einer ca. 0,3 ha großen öffentlichen Grünfläche zur Verdeutlichung des Pietätsabstands zum südlich angrenzenden Friedhof,

Aufnahme einer ca. 0,3 ha großen Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Regenrückhaltebecken,

•  

symbolische Darstellung der Standorte für das Kalte Nahwärmenetz,

•  

Entfall der nicht mehr aktuellen Lärmschutzzone II,

•  

Fertigstellung des Umweltberichtes.

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen.

•         Aussagen zu den voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung:

Auswirkungen auf:

• Naturschutzrechtlich ausgewiesene Schutzgebiete > keine Betroffenheiten

• Geschützte Biotope > keine Betroffenheiten

• Boden > Versiegelung und Beeinträchtigung von Bodenfunktionen

• Wasser > Auswirkungen auf Niederschlagswasser und Grundwasser

• Klima > Auswirkungen auf Kaltluftentstehung und Durchlüftung; Verlust von klimawirksamen Freiflächen und Verdunstungsflächen

• Biotope > Verlust von Gehölzen und Säumen

• Arten > potenzielle Betroffenheit von Brutvögeln und Reptilien

• Landschaftsbild > anthropogene und bautechnische Überprägung des Landschaftsteilraumes

• Kultur- u. sonstige Sachgüter > keine Betroffenheiten

•         Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Eingriffen für Festsetzungen auf der Ebene der Bebauungsplanung:

• insektenfreundliche und nach unten gerichtete Außenbeleuchtung,

• Verwendung wasserdurchlässiger Beläge,

• gärtnerische Anlage und Bepflanzung der nicht überbauten Grundstücksflächen sowie Ausschluss von Schottergärten,

• Begrünung und landschaftsgerechte Gestaltung des Regenrückhaltebeckens,

• extensive Gestaltung der öffentlichen Grünfläche,

• Entwicklung eines feuchten Biotopkomplexes am Mohrbach als externe Ausgleichsmaßnahme.

4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug

•         Kreisverwaltung Kaiserslautern - Untere Naturschutzbehörde: allgemeiner Hinweis zum Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes

•         Forstamt Otterberg: Hinweis zu angrenzenden Waldflächen

•         Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V.: allgemeiner Hinweis zum Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes

•         SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: allgemeine wasser- und bodenschutzrechtliche Hinweise, Ergänzung der Flächen für die Abwasserbeseitigung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026  auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.ramstein-miesenbach.de unter folgendem Pfad: Verwaltung, Öffentliche Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer Nr. 303, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montag

08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag

08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

08:30 – 12:30 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ramstein.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ramstein-Miesenbach, den 23.07.22026
(gez.) Ralf Hechler, Bürgermeister