Grundsteuer 3. Quartal 2023
Gewerbesteuer 3. Quartal 2023
Vergnügungssteuer 3. Quartal 2023
Am 01.09.2023 sind die wiederkehrenden Ausbaubeiträge fällig.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Personennummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Ramstein-Miesenbach zu überweisen:
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.