Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Schrollbach
Gewanne: Auf dem Kautersrech
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche
Größe: 4,3800 ha
Gemarkung: Schrollbach
Gewanne: Auf dem Bartelstück
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche
Größe: 2-1315 ha
Gemarkung: Schrollbach
Gewanne: Auf dem Bartelstück
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche
Größe: 0,6408 ha
Gemarkung: Schrollbach
Gewanne: In der Langdell
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
Größe: 3,0278 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
| - | bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum |
| - | bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist |
bei der unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.