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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 33/2024
Gemeinde Kottweiler-Schwanden
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1. Änderungssatzung vom 10.07.2024 zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden

vom 12.07.2019

Der Gemeinderat Kottweiler-Schwanden hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeverordnung (GemO-DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Änderungen zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht werden.

Artikel 1

Nr. 1

In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt.

Nr. 2

In § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 wird jeweils die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt.

Nr. 3

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen

Nr. 4

§ 2 Abs. 3 letzter Satz wird ersatzlos gestrichen.

Nr. 5

§ 10 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kottweiler-Schwanden, 10.07.2024
gez.
Gabriele Schütz
Ortsbürgermeisterin

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen der Öffentlichkeit über die Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ramstein-Miesenbach, 10.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Ralf Hechler
(Bürgermeister)