Der Gemeinderat Kottweiler-Schwanden hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeverordnung (GemO-DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Änderungen zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht werden.
| Nr. 1 | In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt. |
| Nr. 2 | In § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 wird jeweils die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt. |
| Nr. 3 | § 2 Abs. 2 Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen |
| Nr. 4 | § 2 Abs. 3 letzter Satz wird ersatzlos gestrichen. |
| Nr. 5 | § 10 wird ersatzlos gestrichen. |
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.