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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 33/2026
Stadt Ramstein-Miesenbach
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Amtsgericht Landstuhl

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 18/25  — Landstuhl, 28.07.2026

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Freitag,

30.10.2026

10:00 Uhr

I, Sitzungssaal

Amtsgericht

Landstuhl,

Kaiserstraße 55,

66849 Landstuhl

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Ramstein

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

m2

Blatt

Ramstein

4905/3

Gebäude- und Freifläche

Ludwig-Erhard-Straße 7

3.704

4957BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Gewerbeobjekt, Büro- und Ausstellungsgebäude im Rohbau, Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach;

Verkehrswert: 756.000,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:

Hr. Grimm (06383-801-244)

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden, Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Potdevin
Rechtspfleger