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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 34/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hasenwiesen“ über ein Regenrückhaltebecken in ein namenloses Gewässer zum Schwanderbach in der Ortsgemeinde Steinwenden erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheids mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 25.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Zimmer 318, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Die digitale Version der Planunterlagen und des Bescheids können unter folgendem Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach eingesehen werden:

https://www.ramstein-miesenbach.de/de/verwaltung/oeffentliche-auslegungen/

Ramstein-Miesenbach, 18.08.2025
Steffen Harth, Leiter Kanalwerk