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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 34/2026
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Neuerungen im Landesfischereigesetz

Bekanntmachung

Mit Datum vom 17.02.2026 wurde das Landesfischereigesetz für Rheinland-Pfalz geändert. Folgende Neuerungen, was die Fischereischeinpflicht und die Fischereiabgabe betrifft, sind zu beachten:

Ausstellung von Fischereischeinen

Künftig werden Fischereischeine nicht mehr befristet (bisher 1 Jahr oder 5 Jahre) sondern auf Lebenszeit ausgestellt. Befristete oder bereits abgelaufene Fischereischeine können somit gegen eine Gebühr von 25,00 € (20,50 € ermäßigt gegen Nachweis für Schüler, Studenten, Menschen mit Behinderungen, Leistungsempfänger nach SGB II, SGB III sowie SGB IV und Asylbewerber) auf Lebenszeit umgewandelt werden.

Kinder und Jugendliche im Alter von 7-17 Jahren benötigen keinen Fischereischein bzw. Jugendfischereischein mehr, dürfen jedoch nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, den Fischfang ausüben. Kindern unter 10 Jahren ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

Mit dem erfolgreichen Ablegen einer (rheinland-pfälzischen) Fischerprüfung kann Jugendlichen ab 13 Jahren ein unbefristeter Fischereischein ausgestellt werden.

Fischereischeine werden aktuell nur in Papierform ausgestellt oder umgewandelt.

Fischereiabgabe

Zuständig für die Erhebung der Fischereiabgabe ist die obere Fischereibehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd). Bis durch das zuständige Ministerium entsprechende Ausführungsvorschriften erlassen werden, ist für den Übergangszeitraum die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wie bisher auch für die Entgegennahme der Fischereiabgabe für das Land zuständig.

Mit der Fischereiabgabe werden u. a. Maßnahmen des Fischschutzes und Fischpopulationsschutzes, die Wiederansiedlung von Fischen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Forschungsvorhaben gefördert.

Die Fischereigabe für Fischereischeininhaber kann für 1 Kalenderjahr (8,40 €, ermäßigt gegen Nachweis 7,00 €) oder im Voraus für 5 Kalenderjahre (30,00 €, ermäßigt gegen Nachweis 25,00 €) entrichtet werden.

Auch Kinder und Jugendliche im Alter von 7-17 Jahren, die keinen Fischereischein/Jugendfischereischein benötigen, haben die Fischereiabgabe in Höhe von 3,60 €/Kalenderjahr zu entrichten. Ein entsprechender Nachweis wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ausgestellt.

Wir bitten daher unbedingt um Vorsprache des betreffenden Personenkreises, d. h. Kinder- und Jugendliche im Alter von 7-17 Jahren, die nicht im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind und den Fischfang im Jahr 2026 ausüben bzw. ausgeübt haben.

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Ordnungsamt