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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 35/2024
Gemeinde Niedermohr
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Öffentliche Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Niedermohr

Da das Nutzungsrecht an nachfolgend aufgeführten Grabstätten abgelaufen ist und keine Nutzungsberechtigten gemäß § 9 Bestattungsgesetz RLP mehr zu ermitteln sind, werden diese durch von der Stadt Ramstein-Miesenbach beauftragte Personen eingeebnet. Mit den Arbeiten soll ab dem 15.09.2024 begonnen werden.

Die Absicht wird gem. § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung Ortsgemeinde Niedermohr bekannt gemacht.

Bei Beginn der Einebnungsarbeiten auf den Grabstätten noch befindliche Denkmäler, Grabzeichen, Anpflanzungen u.Ä. werden von der Gemeinde entfernt.

Friedhof Niedermohr:

A/01/01 Müller

Friedhof Niedermohr alt:

02/05/05 Sauter

01/05/02 Scheuermann

01/06/01 Bauer

Ramstein-Miesenbach, 21.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung