Da das Nutzungsrecht an nachfolgend aufgeführten Grabstätten abgelaufen ist und keine Nutzungsberechtigten gemäß § 9 Bestattungsgesetz RLP mehr zu ermitteln sind, werden diese durch von der Stadt Ramstein-Miesenbach beauftragte Personen eingeebnet. Mit den Arbeiten soll ab dem 15.09.2024 begonnen werden.
Die Absicht wird gem. § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung Ortsgemeinde Niedermohr bekannt gemacht.
Bei Beginn der Einebnungsarbeiten auf den Grabstätten noch befindliche Denkmäler, Grabzeichen, Anpflanzungen u.Ä. werden von der Gemeinde entfernt.
Friedhof Niedermohr:
A/01/01 Müller
Friedhof Niedermohr alt:
02/05/05 Sauter
01/05/02 Scheuermann
01/06/01 Bauer