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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 36/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet „Matschberg Nord“ in Niedermohr, OT Niedermohr über eine vorgeschaltete Regenrückhaltemulde in das Grundwasser erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheids mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 09.09.2024 bis einschließlich 23.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Zimmer 318, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Die digitale Version der Planunterlagen und des Bescheids können unter folgendem Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach eingesehen werden:

https://www.ramstein-miesenbach.de/de/verwaltung/oeffentliche-auslegungen/

Ramstein-Miesenbach, 02.09.2024
Steffen Harth, Leiter Kanalwerk