Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 37/2025
Gemeinde Hütschenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“ in der Ortsgemeinde Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach

Bekanntmachung der Annahme des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes

sowie der Veröffentlichung im Internet

und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hütschenhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 26. August 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Hütschenhausen“ angenommen und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat.

Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Ortsgemeinde Hütschenhausen plant am östlichen Rand ihrer Gemarkung, im Ortsteil Katzenbach, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FA), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen.

Die eingezäunte Anlage wird mit Solarmodulen auf Stützelementen ausgestattet, die nur wenig Fläche beanspruchen. Dadurch kann die landwirtschaftliche Nutzung nach dem Rückbau der Anlage uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.

Die Erschließung der Fläche erfolgt über die bestehenden Wirtschafts- und Feldwege. Der Geltungsbereich wird über die nahegelegene K 9 und einen bestehenden asphaltierten Feldweg zugänglich gemacht. Über diese Wege soll auch der Baustellen- und Betriebsverkehr abgewickelt werden.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Es liegt zwischen dem Damm der A 62 und dem Industriezentrum Westrich. Im Süden grenzt ein Waldgebiet an, im Norden befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen, und westlich grenzen Gehölzstrukturen an das Plangebiet.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf erfolgt in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 15.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Abteilung IV - Bauverwaltung, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Planentwurf sowie die weiteren Unterlagen können in der Bauabteilung, 2. Obergeschoss, Zimmer 303 während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montag 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag 08:30 – 12:30 Uhr

Ergänzend hierzu sind die Unterlagen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung) unter folgender Internetadresse zu finden:

www.ramstein-miesenbach.de/de/bauen-und-umwelt/bebauungsplaene-der-vg-ram-mie/bebauungsplaene-im-verfahren/ in der Rubrik „Ortsgemeinde Hütschenhausen“

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei:

Lindschulte Kaiserslautern

Albert-Schweitzer-Straße 84

67655 Kaiserslautern

oder per E-Mail an:

fabio.pompeo@lindschulte.de

eingereicht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

- nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

- ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hütschenhausen, den 05.09.2025
(Achim Wätzold)
Ortsbürgermeister