Der Landkreis Kaiserslautern plant, ab dem Jahr 2028 seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vollständig auf die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern zu übertragen. Eine entsprechende Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) hat der Kreistag am 31. August beschlossen. Der Kreistag des Donnersbergkreises will am 30. September über das Thema entscheiden.
Der Kreisausschuss hat bereits beschlossen, dem Gremium eine Zustimmung zur IKZ zu empfehlen. Die beiden Landkreise sind neben der Stadt Kaiserslautern Anstaltsträger der ZAK und beabsichtigen, alle bisher noch nicht auf die ZAK delegierten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerschaft auf die ZAK zu übertragen. Hierzu gehören beispielsweise die Einsammlung und der Transport der Abfälle beziehungsweise die Beauftragung von Unternehmen hiermit, die Einsammlung illegal abgelagerter Abfälle, der Betrieb von Wertstoffhöfen, die Abfallberatung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Kalkulation und Erhebung von Gebühren von den Bürgern, sowie die Vorbereitung, den Erlass und den Vollzug von Satzungen.
Lediglich die staatlichen Aufgaben der Unteren Abfallbehörde sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Stilllegung und Nachsorge der Deponien im Donnersbergkreis sowie die Beschlussfassung über die Abfallgebührensatzungen für den räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Landkreise durch die Kreistage werden nicht übertragen.
Die ZAK ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern sowie der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis. Sie trägt gemäß Anstaltssatzung den Namen „ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Kaiserslautern und der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis“. Sie entstand zum 1. Januar 2011 durch den Rechtsformwechsel des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kaiserslautern, dessen Rechtsvorgänger der Abfallbeseitigungsverband Kaiserslautern und der Deponiezweckverband Kaiserslautern waren. Zum 1. Januar 2026 trat der Donnersbergkreis als dritter und gleichberechtigter Anstaltsträger der Anstalt bei.