Die Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach erlässt als sachlich und örtliche zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung und gemäß § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes folgende verkehrsrechtliche
Anordnung
1. Von Samstag, 01.10.2022, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 02.10.2022, 20:00 Uhr, wird der Stadtkern (Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich inkl. Parkbuchten) in Ramstein-Miesenbach für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Für den gleichen Zeitraum werden Parkplätze gesperrt. Folgende Straßenabschnitte und Parkflächen sind von der Vollsperrung betroffen:
Straßenabschnitte:
| a) | Spesbacher Straße ab Einmündung Ottostraße bis zum Museum im Westrich, |
| b) | Miesenbacher Straße ab Einmündung Bahnhofstraße/Schulstraße bis zum Museum im Westrich, |
| c) | Landstuhler Straße ab Einmündung Marktstraße/Schulstraße bis zum Museum im Westrich, |
| d) | Steinwendener Straße ab Einmündung Ottostraße/Rathausring bis zum Museum im Westrich |
Parkplätze:
| a) | Großer Parkplatz („Prometheusplatz“) vor den Stadtwerken und dem Rathaus (Zufahrt über Poststraße) |
| b) | Kleiner Parkplatz („Maxéville-Platz“, Zufahrt über Poststraße) a. Die beiden Parkflächen für Elektrofahrzeuge müssen zugänglich bleiben. Eine entsprechende Abgrenzung (z.B. Mannesmanngitter) zum Veranstaltungsbereich ist hier vorzusehen. |
| c) | Parkreihe vor den Stadtwerken (Zufahrt am Fußgängerüberweg über Rathausring) |
| d) | Parkreihe direkt vor der Filiale der Sparkasse Kaiserslautern, entlang der Zufahrtsstraße zum Mehrgenerationenhaus (Landstuhler Straße, Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) |
| e) | Parkplatz zwischen Haupteingang Congress Center Ramstein und Zentralem Omnibusbahnhof Ramstein (Zufahrt über Bahnhofstraße) |
Im gesperrten Veranstaltungsbereich ist stets eine Durchfahrtsbreite vom 3,50 m für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
Entsprechende Hinweisschilder für die Sperrungen sind in der 38. KW aufzustellen
2. Im gesamten gesperrten Stadtkern, inkl. aller Parkbuchten, sowie in der Poststraße wird Haltverbot angeordnet.
Des Weiteren wird in der Talstraße, ab der Einmündung Miesenbacher Straße bis zum Beginn des Grundstücks Talstraße 2, Haltverbot angeordnet.