Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hütschenhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 25. August 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsdurchfahrt Spesbach“ angenommen und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat.
Aufgrund der heterogenen Struktur des Ortsteils Spesbach ist eine Situation entstanden, in der eine Vielzahl von Möglichkeiten und Nutzungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB bestehen. Ziel des B-Plans ist es, die vorhandenen, teilweise ortsbildprägenden und erhaltenswerten Gebäude und Strukturen vor einer Überformung durch unmaßstäbliche Bauvorhaben zu schützen. Es soll eine geordnete Innenentwicklung möglich sein. Aufgrund der Grundstückszuschnitte ist an vielen Stellen potentielles Bauland in zweiter und/oder dritter Reihe entstanden. Zur Vermeidung unübersichtlicher Erschließungssituationen soll der Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Nachverdichtung in einem angemessenen Rahmen ermöglichen. Künftige Bautätigkeiten sollen sich harmonisch in die die vorhandene Struktur einfügen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortsdurchfahrt Spesbach“ sollen daher die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
In der Sitzung des Ortsgemeinderats Hütschenhausen vom 25.08.2026 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan vorgestellt und der Beschluss zur formellen Offenlage gem. §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes überwiegend gemischte Bauflächen dar. Lediglich im Südwesten werden an zwei Stellen Wohnbauflächen dargestellt.
Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung angepasst.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde (unter www. ramstein-miesenbach.de) unter folgendem Pfad: Bauen und Umwelt/ Bebauungspläne / Bebauungspläne im Verfahren / Ortsgemeinde Hütschenhausen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, StraßeAm Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer Nr. 6, während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Do von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr und Freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr) eingesehen werden: in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, ein Ausgleich der vorgenommenen Eingriffe ist damit nicht notwendig.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauleitplanung@ramstein.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.